Rechtsprechung
   BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1571
BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87 (https://dejure.org/1987,1571)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87 (https://dejure.org/1987,1571)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - BReg. 2 Z 125/87 (https://dejure.org/1987,1571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigmachen der Eintragung der Auflassung durch das Grundbuchamt von der Zustimmung des anderen Ehegatten; Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1365 Abs. 1, § 1368; GBO §§ 53, 71
    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1752 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 503
  • Rpfleger 1988, 237
  • BayObLGZ 1987 Nr. 69
  • BayObLGZ 1987, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Die Zustimmungsbedürftigkeit hat in diesen Fällen außer einem objektiven auch noch ein subjektives Erfordernis: Der Vertragspartner muß positiv wissen, daß es sich bei dem Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt; zumindest muß er die Umstände kennen, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174/176 f.; BayObLGZ 1967, 87/89; Palandt § 1365 Anm. 2 b).

    Dieses Tatbestandsmerkmal dient dazu, den in objektiver Hinsicht durch Einbeziehung auch einer Verfügung über Einzelgegenstände in die Zustimmungsbedürftigkeit weit gezogenen Anwendungsbereich des § 1365 BGB in Grenzen zu halten (BGHZ 43, 174/177).

    Soweit die Vertreter derjenigen Meinung, nach welcher ein späterer Zeitpunkt maßgebend sein soll als der des Verpflichtungsgeschäfts, auf den Schutzzweck des § 1365 BGB abheben und dem Familienschutz Vorrang vor dem des Rechtsverkehrs einräumen wollen, ist dem entgegenzuhalten, daß sich der Gesetzgeber für die Verfügungsfreiheit jedes Ehegatten entschieden und den Gedanken des Familienschutzes nur in Ausnahmetatbeständen berücksichtigt hat; § 1365 BGB stellt einen solchen Ausnahmetatbestand dar; er ist daher eng auszulegen (BGHZ 43, 174/177).

  • BayObLG, 31.03.1967 - BReg. 2 Z 7/67
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Die Zustimmungsbedürftigkeit hat in diesen Fällen außer einem objektiven auch noch ein subjektives Erfordernis: Der Vertragspartner muß positiv wissen, daß es sich bei dem Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt; zumindest muß er die Umstände kennen, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174/176 f.; BayObLGZ 1967, 87/89; Palandt § 1365 Anm. 2 b).

    Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BGHZ 35, 135/139 f.; 64, 246/250; BayObLGZ 1967, 87/90; Horber/Demharter Anm. 8 a, KEHE RdNr. 12, je zu § 33).

    Hierzu wird in der Rechtsprechung im wesentlichen auf vier verschiedene Zeitpunkte abgestellt (vgl. hierzu die Zusammenstellung von Böhringer BWNotZ 1987, 56 m.w.Nachw.): Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluß vom 31.3.1967 (BayObLGZ 1967, 87/91) den Abschluß des Verpflichtungsgeschäfts als maßgebenden Zeitpunkt angesehen.

  • BayObLG, 28.01.1976 - BReg. 2 Z 68/75
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Diese Ansicht liegt auch den Beschlüssen vom 28.1.1976 (BayObLGZ 1976, 15/19) sowie von 19.1.1978 (MittBayNot 1978, 11/12) zugrunde.

    Ein wirksames Verpflichtungsgeschäft kann aber auch erfüllt werden (BayObLGZ 1976, 15/19; Staudinger RdNr. 53, Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 6, MünchKomm RdNr. 33, je zu § 1365; Haegele/Schöner/Stöber RdNr. 3364; Tiedtke FamRZ 1975, 65; 1976, 320/322; JZ 1984, 1018/1019).

  • OLG Frankfurt, 19.12.1985 - 3 UF 358/85

    Eigenschaft als Gesamtvermögensgeschäft; Erforderliche Kenntnis des Erwerbers;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Das OLG Frankfurt hat am 19.12.1985 (DNotZ 1986, 506) auf den Eingang des Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt abgestellt.

    Soweit das OLG Frankfurt (DNotZ 1986, 506; die Entscheidung ist nicht auf weitere Beschwerde ergangen, so daß sie die Voraussetzungen einer Vorlage gemäß § 79 Abs. 2 GBO nicht erfüllen könnte; wie OLG Frankfurt auch LG Oldenburg FamRZ 1979, 430) auf den Zeitpunkt abstellt, in dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung oder der Auflassung beim Grundbuch eingeht, handelt es sich nur um eine Modifizierung der vom OLG Saarbrücken vertretenen Rechtsansicht.

  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Da gegenteilige Anhaltspunkte nicht vorhanden sind, ist davon auszugehen, daß der Beteiligte zu 3 dieses allein zulässige Ziel der weiteren Beschwerde verfolgt (BayObLGZ 1986, 513/514; Horber/Demharter § 71 Anm. 16, § 78 Anm. 3 b; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 3. Aufl. § 78 RdNr. 3).

    Dabei muß die Gesetzes Verletzung feststehen, die Grundbuchunrichtigkeit aber nur glaubhaft sein (BayObLGZ 1986, 513/515; Horber/Demharter Anm. 9 a, KEHE RdNrn. 7, 8, je zu § 53).

  • OLG Saarbrücken, 15.03.1984 - 5 W 39/84

    Ermächtigung des Grundbuchamtes bei Verfügungen eines Ehegatten über ein

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Er möchte sie zurückweisen, sieht sich daran aber durch den Beschluß des OLG Saarbrücken vom 15.3.1984 (Rpfleger 1984, 265) gehindert.

    Schließlich hat das OLG Saarbrücken im Beschluß vom 15.3.1984 (Rpfleger 1984, 265) den Zeitpunkt der Grundbucheintragung des Eigentumswechsels für maßgeblich erachtet.

  • BGH, 06.12.1984 - X ZR 103/83

    Vermögensübernahme bei einer Mehrheit von Verträgen

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Die Meinung lehnt sich an die Rechtsprechung zu § 419 BGB an (vgl. BGHZ 55, 105, aber auch BGHZ 93, 135/140).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1082/68

    Vermögensübernahme

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Die Meinung lehnt sich an die Rechtsprechung zu § 419 BGB an (vgl. BGHZ 55, 105, aber auch BGHZ 93, 135/140).
  • BayObLG, 26.10.1971 - BReg. 2 Z 39/71
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Denn sie ist ohne Rechtsfehler getroffen ( § 78 Satz 2 GBO , § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLGZ 1971, 307/309; Horber/Demharter Anm. 4 b, KEHE RdNr. 11, je zu § 78).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
    Denn an die Eintragung eines Eigentümers kann sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen; dies schließt eine unbeschränkte, auf die Löschung der Eintragung gerichtete weitere Beschwerde aus ( § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO ; BGHZ 25, 16/22; Horber/Demharter GBO 17. Aufl. § 71 Anm. 12 b).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

  • BGH, 23.06.1983 - IX ZR 47/82

    Geltendmachung der Unwirksamkeit nach der Scheidung

  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74

    Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 2 Z 48/79
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Es hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 10. Dezember 1987 (= BayObLGZ 1987, 431 = FamRZ 1988, 503 = NJW 1988, 1752 Ls.) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01

    Ehegattengrundstück; Prüfungspficht

    §§ 1368, 1365 BGB berechtigen einen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten zur GB-Beschwerde mit dem Ziel, den Amtswiderspruch zu Gunsten beider Ehegatten in Bezug auf eine ohne seine Zustimmung erfolgte Eintragung einzutragen (vgl. BayObLGZ 1987, 431, 433).

    Aus der Vorschrift des § 1368 BGB folgt jedoch, dass auch der im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehegatte beschwerdebefugt ist in Bezug auf eine Eintragung, die ohne seine nach § 1365 Abs. 1 BGB erforderliche Zustimmung erfolgt ist mit dem Ziel, den Widerspruch zu Gunsten beider Ehegatten einzutragen (vgl. BayObLGZ 1987, 431, 433; OLG Hamm Rpfleger 1959, 349; Budde, a.a.O., § 71 Rn. 83; Demharter, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06

    Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des

    Das Grundbuchamt ist nämlich nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BayObLGZ 1987, 431/435 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Dabei muß die Gesetzesverletzung feststehen, die Grundbuchunrichtigkeit aber nur glaubhaft sein ( BayObLGZ 1987, 431 /434; Horber/Demharter § 53 Anm. 9a).
  • OLG München, 04.08.2017 - 34 Wx 464/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde eines Nacherbens gegen die Ablehnung der Eintragung

    b) Zur Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung eines Amtswiderspruchs ist allerdings nur derjenige berechtigt, der, falls die Eintragung in dem behaupteten Sinne unrichtig wäre, in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt wäre und deshalb nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, denn durch die Eintragung des Amtswiderspruchs soll der Gefahr eines Rechtsverlustes - insbesondere durch gutgläubigen Erwerb - begegnet werden (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235; vom 10.2.2016, 34 Wx 330/15 = NJW-RR 2016, 590; BayObLGZ 1987, 431/433; OLG Hamm FGPrax 1996, 210; Hügel/Kramer § 71 Rn. 200; Demharter § 71 Rn. 68 f.).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

    Beschwerdeberechtigt ist jedoch nur derjenige, dem der Anspruch nach § 894 BGB zusteht (BayObLGZ 1987, 431/433; Hügel/Holzer aaO.; Demharter GBO 27. Aufl. § 71 Rn. 69), für den also der Widerspruch gebucht werden müsste.

    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, hat daher einen Berichtigungsanspruch nur der wahre Eigentümer (BayObLGZ 1987, 231/235 f.; 1987, 431/433).

  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Eine solche Fallgestaltung ist etwa anzunehmen, wenn das Beschwerdegericht die Zwischenverfügung nicht nur aufgehoben, sondern das Grundbuchamt auch zur Eintragung angewiesen hat (vgl. Meikel/Streck § 71 Rdn. 122; Demharter, MittBayNot 1997, 270, 272, die in solchen Fällen ein Beschwerderecht geben wollen, und zwar ohne die Beschränkungen des § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO; offengelassen von BayObLGZ 1987, 431, 433).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 59/09

    Eintragung des Grundstückskäufers als Eigentümer: Prüfungsrecht des Grundbuchamts

    Berechtigte des Widerspruchs sind beide Ehegatten (vgl. BayObLGZ 1987, 431/432).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Die Zustimmungsbedürftigkeit bei der Veräußerung von Einzelgegenständen hat außer einem objektiven auch noch ein subjektives Erfordernis: Der Vertragspartner muss positiv wissen, dass es sich bei dem Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt; zumindest muss er die Umstände kennen, aus denen sich dies ergibt (vgl. nur BayObLGZ 1987, 431/434 f.).
  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 330/15

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur

  • OLG München, 21.04.2005 - 32 Wx 16/05

    Keine Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren der Grundbuchordnung bei

  • BayObLG, 22.05.2001 - 2Z BR 74/01

    Sicherheitsleistung zur Löschung einer Vormerkung im Grundbuch

  • OLG München, 10.08.2006 - 32 Wx 113/06

    Kein Beschwerderecht des Eigentümers gegen eigene Eintragung im Grundbuch

  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

  • BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99

    Notwenigkeit der Zustimmung des Ehegatten zur Eintragung einer Auflassung

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95

    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der

  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 264/12

    Grundbuchverfahren: Amtswiderspruch gegen die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

  • OLG München, 15.04.2011 - 34 Wx 102/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1988 - 3 W 72/88

    Prüfungsrecht des Grundbuchamts im Hinblick auf § 1365 BGB

  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94

    Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 37/89

    Zulässige Vereinbarung der Gütergemeinschaft eines Vorerben mit seinem Ehegatten

  • OLG Zweibrücken, 11.07.1988 - 3 W 27/88

    Zur Frage, wann ein Grundschuldgläubiger Antragsteller und Kostenschuldner ist

  • BayObLG, 05.04.1989 - 2 BReg Z 37/89

    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs; Verschaffung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht